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15.05.2008

Reichenauer Gemüse mit Herkunftsschutz

Salate, Gurken, Tomaten und Feldsalat von der Insel Reichenau stehen seit kurzem als "geschützte geografische Angabe" unter dem Schutz der Europäischen Union. Damit sind jetzt 42 deutsche Agrarprodukte europaweit geschützt.

Dies wurde bei der Eröffnung der Freilandgemüse-Saison am 22. April auf der Reichenau bekanntgegeben. Zu den Produkten mit EU-Herkunftsschutz zählt beispielsweise auch Bayerischer Meerrettich.

Grundlage für diesen EU-Schutz bilden die Verordnungen (EG) Nr. 510/2006 und Nr. 509/2006 des Rates der Europäischen Gemeinschaften. Die erstgenannte Verordnung schützt die Bezeichnungen regionaler Produkte auf Basis ihrer Herkunft, die Zweitgenannte schützt sie aufgrund besonderer Merkmale. Zu unterscheiden sind die geschützte geografische Angabe (g.g.A.), die geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) und die garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.). Ingesamt unterliegen aktuell mehr als 750 Agrarprodukte aus 21 Staaten diesem Schutz der EU.

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