Die EU-Pflanzenschutzgesetzgebung, die Gemeinsame Marktordnung, das Qualitätssicherungssystem QS sowie die allgemeine Situation auf den Agrarmärkten waren Themen der jüngsten Sitzung des Bundesausschusses Obst und Gemüse. In Mutterstadt in der Pfalz trafen sich dessen Mitglieder am 20. und 21. Oktober zur 112. Ausschusssitzung.
Mit Regierungsdirektor Dr. Wolfgang Zornbach vom Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) diskutierten die Anwesenden über die EU-Richtlinie zum nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Hierbei ging es insbesondere um die Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans. Der Europäische Rat hatte Ende September sowohl Verordnung als auch Richtlinie verabschiedet, sodass mit der
Veröffentlichung noch in diesem Jahr gerechnet wird. Den Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) sehen die BOG-Mitglieder als Grundlage für Konkretisierung und Aktualisierung entsprechend der EU-Richtlinie. Sie legen Wert darauf, dass die EU die neuen Vorgaben 1:1 aus der Richtlinie in den Nationalen Aktionsplan übernimmt. Darüber hinaus erklärten sich die Sitzungsteilnehmer bereit, maßgeblich die Leitlinien für den integrierten Anbau, die bis 2014 eingegliedert werden sollen, zu erarbeiten. Ebenso sprachen sie sich für eine verbesserte Beratung, die Förderung von Innovationen und eine höhere Wertschätzung der Ausbildung aus. Die BOG-Delegierten fordern eine breit angelegte Umsetzung des Schulobstprogramms und erwarten vom BMELV, dass die regionalen Strategien über die Bundesländer transparent gemacht werden.
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