Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§1 Geltungsbereich
1) Im Verhältnis zwischen der Haymarket Media GmbH (nachfolgend „Betreiber“) und dem Nutzer ihrer Leistungen (nachfolgend „Kunde“) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“). Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
2) Für Kunden des Grundpakets sowie für die Nutzung der besonderen Dienste gelten die AGB in der jeweils zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Leistungen bzw. bei Vertragsschluss geltenden Fassung.
3) Für Kunden der kostenpflichtigen Pakete gelten jeweils die AGB in der bei Anmeldung geltenden Fassung unter Berücksichtigung etwaiger nachträglicher Änderungen.
4) Der Betreiber behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern, insbesondere um sie dem jeweils geltenden Recht anzupassen. Der Kunde der kostenpflichtigen Pakete wird über die geänderten Bedingungen frühzeitig per E-Mail informiert. Dem Kunden wird die Möglichkeit gegeben, die Änderungen in lesbarer Form zu speichern oder auszudrucken. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen schriftlich oder per email Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn der Betreiber bei der Bekanntgabe gesondert hinweisen. Änderungen der Vertragslaufzeitregelungen erfordern, sofern sie längere Laufzeiten vorsehen, die ausdrückliche Zustimmung des Kunden.
§2 Gegenstand der Angebote des Betreibers
1) Das Angebot des Betreibers im Rahmen des Nutzungsvertrages umfasst sowohl den kostenlosen Zugang zu allen Informationen als auch einzelne Produkte und kostenpflichtige besondere Dienste, die in den vorgenannten Paketen nicht enthalten sind.
2) Leistungsumfang und Kosten der vom Betreiber angebotenen Leistungen entsprechen der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Leistungs- und Preisübersicht. Der Betreiber behält sich vor, die Leistungs- und Preisübersicht regelmäßig zu aktualisieren. Preisirrtümer sind vorbehalten.
§3 Zugang/Vertragsschluss
1) Der Zugang zur kostenpflichtigen Nutzung des Service setzt die Anmeldung voraus, wobei der Kunde auf die Kostenpflichtigkeit des Angebots und die anfallenden Gebühren hingewiesen wird. Das Passwort ist vom Kunden gegenüber Dritten geheim zu halten. Mit der Freischaltung des Kunden für die angemeldete Leistung durch den Betreiber entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen dem Betreiber und dem angemeldeten Kunden, das sich nach den Regelungen dieser AGB richtet.
2) Die Nutzung der kostenpflichtigen besonderen Dienste des Service setzt eine wirksame Bestellung über das Internet voraus. Zur Bereitstellung eines solchen Dienstes geht der Kunde ein weiteres, von der Anmeldung zu einem der Leistungspakete getrenntes Vertragsverhältnis mit dem Betreiber ein. Vor der Nutzung eines kostenpflichtigen Dienstes wird der Kunde darauf hingewiesen, dass der jeweilige Dienst kostenpflichtig ist und welche Gebühren anfallen. Das Vertragsverhältnis entsteht mit Annahme der Bestellung durch den Betreiber.
3) Mit der Anmeldung bzw. der Bestellung erkennt der Kunde die vorliegenden AGB an und erklärt, volljährig zu sein. Der Kunde sichert dem Betreiber zu, dass seine bei der Anmeldung bzw. der Bestellung angegebenen Daten der Wahrheit entsprechen und vollständig sind. Änderungen wird er dem Betreiber unverzüglich mitteilen.
4) Der Betreiber hat das Recht, jederzeit den Zugang eines Kunden zu sperren, der das System rechtswidrig und/oder unter Verstoß der in diesen AGB oder sonstigen Vertragsbestimmungen festgeschriebenen Pflichten nutzt. Die Sperrung eines Zugangs ändert nichts an der Zahlungspflicht für bestellte Leistungen.
§4 Datennutzung, Datenweitergabe und Datenweitervermittlung
1) Der Schutz und die Sicherheit aller Kundendaten ist dem Betreiber ein besonderes Anliegen. Der Betreiber verpflichtet sich daher, beim Betrieb seines Service die geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Telemediengesetz (TMG), zu beachten.
2) Erhebung notwendiger Daten Zur Erbringung der Dienstleistung des Betreibers ist es notwendig, dass der Betreiber die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbedingungen erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt. Dies erfolgt nur, wenn der Kunde der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der bei der Inanspruchnahme der Dienste anfallenden und zu deren Durchführung notwendigen personenbezogenen Daten durch den Betreiber oder durch vom Betreiber beauftragte Unternehmen durch Bestätigung der AGB zustimmt oder die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung bzw. Nutzung ohnehin aufgrund der gesetzlichen Regelungen zulässig ist. Die Zustimmung wird vom Betreiber protokolliert. Dem Kunden ist bekannt, dass alle Daten seines Profils, die auf der Website für andere angemeldete Kunden sichtbar sind und die vom Kunden hierzu freigegeben werden, zum Zwecke der Erweiterung des Interessentenkreises auch an E-Mail-Adressen anderer Kunden weitergeleitet werden.
3) Weitere Datennutzung Der Betreiber gibt personenbezogene Daten von Kunden nicht an Dritte weiter, es sei denn, der Kunde hat vorher ausdrücklich sein Einverständnis erklärt oder es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Datenweitergabe. Erteilt der Kunde dem Betreiber die Einwilligung, weitere freiwillige Daten zur individuellen Information und Betreuung zu erheben, zu speichern, zu nutzen und zu verarbeiten, wird der Betreiber die persönlichen Daten des Kunden über den jeweiligen aktuellen Anlass hinaus speichern und die Daten für die vom Kunden gesondert genehmigten Zwecke verwenden. Auch diese Einwilligung wird vom Betreiber protokolliert.
4) Nutzungsprofile Der Betreiber wird Analysen über das Verhalten seiner Kunden im Rahmen der Nutzung seines Service durchführen bzw. durchführen lassen und zu diesem Zweck anonymisierte Nutzungsprofile anlegen. Dies erfolgt zu dem alleinigen Zweck, den Service des Betreibers ständig zu verbessern. Die Auswertungen und Nutzungsprofile werden nicht personenbezogen, sondern anonymisiert durchgeführt bzw. angelegt. Die gewonnenen Daten werden nicht zu anderen gewerblichen Zwecken genutzt.
5) Einsatz von Cookies Der Betreiber verwendet „Cookies“, um die Online-Erfahrung und Online-Zeit des Kunden individuell auszugestalten und zu optimieren. Ein Cookie ist eine Textdatei, die entweder temporär im Arbeitsspeicher des Computers abgelegt („Sitzungscookie“) oder auf der Festplatte gespeichert wird („permanenter“ Cookie). Cookies werden nicht dazu eingesetzt, um Programme auszuführen oder Viren auf Ihren Computer zu laden. Hauptzweck von Cookies ist vielmehr, ein speziell auf den Kunden zugeschnittenes Angebot bereitzustellen und die Nutzung des Service so zeitsparend wie möglich zu gestalten. Der Betreiber verwendet überwiegend „Sitzungscookies“, die nicht auf der Festplatte des Kunden gespeichert und die mit Verlassen des Browsers gelöscht werden. Sitzungscookies werden hierbei zur Login-Authentifizierung und zum Load-Balancing (Ausgleich der System-Belastung) verwendet. Weiterhin verwendet der Betreiber Cookies, wenn ein Kunde über eine externe Werbefläche auf die Dienste des Betreibers zugreift. Diese Cookies enthalten keine personenbezogenen Daten des Kunden und werden automatisch gelöscht, wenn sich der Kunde auf einer Website anmeldet - andernfalls werden sie nach vier Wochen automatisch gelöscht. ,,Permanente“ Cookies verwendet der Betreiber, um Clickstreams nachzuverfolgen und um automatisch zu unterscheiden, ob ein Kunde bereits an einer Umfrage teilgenommen oder eine auf der Website platzierte Infomeldung oder Werbemaßnahme gesehen hat - so dass diese beim nächsten Besuch der Website nicht erneut angezeigt wird. Ist der Service des Betreibers in eine Website eines Partnerunternehmens eingebunden, können auch diese Partnerunternehmen auf den jeweils eingebundenen Websites des Betreibers Cookies verwenden. Der Betreiber hat hierüber keine Kontrolle und ist nicht für die Praktiken dieser Partnerunternehmen verantwortlich. Der Betreiber empfiehlt, die Datenschutzrichtlinien der jeweiligen Partnerunternehmen zu überprüfen. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, Cookies zu akzeptieren oder abzulehnen. Entscheidet sich der Kunde für die Ausschaltung von Cookies, kann dies jedoch die Leistung mindern und sich bei der Nutzung der Dienste des Betreibers negativ bemerkbar machen.
6) Löschung und Berichtigung von Daten Der Kunde kann jederzeit sein Einverständnis bezüglich der Speicherung seiner personenbezogenen Daten widerrufen oder die Berichtigung von über ihn beim Betreiber gespeicherten Daten verlangen. Der Kunde ist ebenfalls jederzeit berechtigt, seine Zustimmung zur Erhebung und Speicherung von weiteren freiwilligen Daten durch den Betreiber zu widerrufen. Hierzu genügt eine E-Mail an den Betreiber. Im Falle des Widerrufs der Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten kann der Betreiber für den jeweiligen Kunden bestimmte Dienste nicht mehr erbringen und wird insoweit von seiner Leistungspflicht frei.
7) Auskunft über gespeicherte Daten Der Kunde ist berechtigt, jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten unentgeltlich vom Betreiber abzurufen. Diese Auskunft wird schriftlich erteilt. Das Auskunftsersuchen ist unter Beifügung einer Personalausweiskopie schriftlich an den Betreiber zu richten.
8) Dem Kunden ist weiterhin bekannt, dass der Datenschutz bei Datenübertragungen im Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik noch nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde trägt insofern für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten selbst Sorge. 9) Der Betreiber ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, vom Kunden erstellte Texte, hochgeladene Bilder bzw. Grafikdateien auf ihre Vereinbarkeit mit geltendem Recht sowie diesen AGB zu überprüfen und - falls erforderlich - die jeweiligen Inhalte zu ändern oder zu entfernen.
§5 Kündigungsrecht
1) Der Kunde hat jederzeit das Recht, den Nutzungsvertrag zu den kostenpflichtigen Zusatzprodukten zu kündigen. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für von ihm bis zum Ende der Laufzeit veranlasste Leistungen an den Betreiber zu zahlen. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen.
2) Sollte der Betreiber seine Leistungen gegenüber dem Kunden aus den kostenpflichtigen Zusatzprodukten nicht ordnungsgemäß erbringen und der Kunde dies schriftlich oder per email beanstanden, kann der Kunde zunächst dem Betreiber eine Nachfrist von mindestens fünf Werktagen zur ordnungsgemäßen Erfüllung einräumen. Ist der Grund für die Beanstandung nach Ablauf der Nachfrist nicht beseitigt, hat der Kunde das Recht, den Nutzungsvertrag schriftlich zu kündigen. Unwesentliche Beeinträchtigungen des Dienstes berechtigen nicht zu einer Beanstandung.
3) Der Betreiber ist jederzeit berechtigt, die angebotenen Leistungen ohne Angaben von Gründen ganz oder teilweise unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen einzustellen und/oder den Vertrag per E-Mail oder schriftlich zu kündigen.
4) Kunden, die zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung oder der Einstellung der Leistungen durch den Betreiber einen bezahlten, noch nicht aufgebrauchten Leistungsanspruch (Guthaben) für diese Leistung haben, erhalten eine anteilige Rückerstattung des noch nicht aufgebrauchten Leistungsanspruchs (Guthabens). Dies gilt im Fall §5 Absatz 3 nicht, sofern die Einstellung der Leistung oder die Kündigung des Vertrages durch den Betreiber auf einem vom Kunden veranlassten wichtigen Grund beruht. In diesem Fall ist der Betreiber berechtigt, den gezahlten Betrag auf den ihm entstandenen und entstehenden Schaden aufgrund des wichtigen Grundes anzurechnen und einzubehalten. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden des Betreibers nachzuweisen.
§6 Haftung des Betreibers
1) Der Betreiber kann weder für falsche Angaben in den Anmeldungen und/oder Fragebögen der Kunden verantwortlich gemacht werden noch für technisch begründete Übertragungsverzögerungen oder Ausfälle.
2) Der Betreiber übernimmt überdies keine Haftung für den eventuellen Missbrauch von Informationen. Es ist möglich, dass Kunden den Service trotz Verbots in unzulässiger oder gesetzeswidriger Weise nutzen. Für eine solche unzulässige oder gesetzeswidrige Nutzung ist jede Haftung des Betreibers ausgeschlossen. Der Betreiber haftet auch nicht dafür, wenn Angaben und Informationen, die die Kunden selbst Dritten zugänglich gemacht haben, von diesen oder anderen missbraucht werden.
3) Der Betreiber gewährleistet nicht den jederzeitigen ordnungsgemäßen Betrieb bzw. die ununterbrochene Nutzbarkeit bzw. Erreichbarkeit des Service. Insbesondere haftet der Betreiber nicht für Störungen der Qualität des Zugangs zum Service aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die der Betreiber nicht zu vertreten hat. Ferner haftet der Betreiber nicht für die unbefugte Kenntniserlangung Dritter von persönlichen Daten von Kunden (z.B. durch einen unbefugten Zugriff von „Hackern“ auf die Datenbank).
4) Für Schäden, die nicht aufgrund der vorgenannten Ursachen eintreten und somit von der Haftung ausgeschlossen sind, haftet der Betreiber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen und nur, soweit er im Verhältnis zu anderen Ursachen an der Entstehung des Schadens mitgewirkt hat.
5) Eine Haftung des Betreibers für einfache Fahrlässigkeit kommt nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), das heißt von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf, in Betracht, wobei die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt ist und entgangener Gewinn nicht erstattet wird.
6) Die vorgenannten Haftungssausschlüsse und –einschränkungen finden keine Anwendung auf schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
§7 Verantwortlichkeit und Pflichten des Kunden
1) Der Kunde ist für den Inhalt seiner Anmeldung und damit für die Informationen, die er über sich bereitstellt, allein verantwortlich. Vorsätzlich und/oder in betrügerischer Absicht gemachte falsche oder unvollständige Angaben können zivilrechtliche Schritte nach sich ziehen. Dies führt zudem zu einem wichtigen Grund zur sofortigen Kündigung durch den Betreiber.
2) Der Kunde versichert ferner, dass er die ihm offen gelegten Daten Dritter nicht zu kommerziellen oder Werbezwecken verwenden wird.
3) Der Kunde verpflichtet sich, den Betreiber schadlos von jeglicher Art von Klagen, Schäden, Verlusten oder Forderungen zu halten, die durch seine Anmeldung und/oder Teilnahme bei diesem Service entstehen könnten. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, den Betreiber von jeglicher Haftung und von allen Verpflichtungen, Aufwendungen und Ansprüchen freizustellen, die sich aus Schäden wegen übler Nachrede, Beleidigung, Verletzung von Persönlichkeitsrechten, wegen des Ausfalls von Dienstleistungen für andere Kunden, einem Verstoß gegen diese AGB, wegen der Verletzung von Immaterialgütern oder sonstiger Rechte ergeben.
4) Ferner verpflichtet sich jeder Kunde, den Service nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere:
- über ihn kein diffamierendes, anstößiges oder in sonstiger Weise rechtswidriges Material oder solche Informationen zu verbreiten;
- andere Personen nicht zu bedrohen, zu belästigen oder die Rechte (einschließlich Persönlichkeitsrechte) Dritter zu verletzen;
- keine Daten heraufzuladen, die
o a) einen Virus enthalten (infizierte Software) oder
o b) Software oder anderes Material enthalten, das urheberrechtlich geschützt ist, es sei denn, der Kunde hat die Rechte daran oder die erforderlichen Zustimmungen; - den Service nicht in einer Art und Weise zu benutzen, die die Verfügbarkeit der Angebote für andere Kunden nachteilig beeinflusst.
5) Die Nichtbeachtung einer der zu §7 Absatz 4 genannten Verhaltensverpflichtungen kann sowohl zu einer sofortigen Kündigung der Nutzungsvereinbarung führen als auch zivil- und strafrechtliche Folgen für den Kunden selbst haben. Der Betreiber behält sich insbesondere das Recht vor, den Kunden von seinem Service mit sofortiger Wirkung auszuschließen, falls durch den Kunden bei der Anmeldung oder Nutzung des Service nach Auffassung des Betreibers sittenwidrige, obszöne, anstößige oder rechts-/linksradikale Inhalte oder Bilder verbreitet werden sollten.
§8 Nutzungs- und Urheberrechte
1) Der Betreiber ist im Verhältnis zum Kunden alleiniger Rechtsinhaber der Vervielfältungs-, Verbreitungs-, Verarbeitungs- und sämtlicher Urheberrechte sowie des Rechts der unkörperlichen Übertragung und Wiedergabe der Website sowie der einzelnen in ihr enthaltenen Inhalte. Die Nutzung sämtlicher Programme und der darin enthaltenen Inhalte, Materialien sowie Marken- und Handelsnamen ist ausschließlich zu den in diesen AGB genannten Zwecken zulässig.
2) Entscheidet sich der Kunde, einen Online-Kommentar zu verfassen, gewährt er dem Betreiber eine für die Dauer des zugrunde liegenden Rechts zeitlich und örtlich unbeschränkte Lizenz zur weiteren Verwendung des Kommentars für jegliche Zwecke online wie offline. Er versichert, dass hierdurch nicht Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Der Betreiber wird sich bemühen, den ihm mitgeteilten Verfasser stets als Autor zu benennen (außer wenn der Verfasser angegeben hat, anonym bleiben zu wollen), behält sich jedoch vor, diese Angabe zu kürzen oder wegzulassen. Der Betreiber behält sich vor, einen Kommentar nicht oder nur für einen begrenzten Zeitraum auf der Website anzuzeigen sowie ihn zu kürzen. Darüber hinaus gelten die Kommentierungsrichtlinien. Kommentare geben ausschließlich die Meinung des Verfassers wieder. Die Inhalte stimmen mit der Auffassung des Betreibers oder der Redaktion nicht unbedingt überein.
§9 Gerichtsstand und anwendbares Recht
1) Gerichtsstand ist, soweit dies gesetzlich zulässig vereinbart werden kann, Braunschweig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts.
§10 Einwendungen
1) Einwendungen gegen die Höhe abgebuchter oder in Rechnung gestellter Kosten muss der Kunde spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Abbuchung der beanstandeten Kosten bzw. nach Erhalt der beanstandeten Rechnung schriftlich gegenüber dem Betreiber erheben. Erhebt der Kunde innerhalb dieser 6-Wochen-Frist keine Einwendungen, so gelten die abgebuchten bzw. in Rechnung gestellten Kosten als genehmigt. Auf diese Folge wird ihn der Betreiber in der Rechnung gesondert hinweisen.
2) Im Falle einer berechtigten Einwendung wird dem Kunden der überschüssige Betrag erstattet bzw. wahlweise für weitere Leistungen gutgeschrieben.
§11 Sonstiges
1) Der Betreiber ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen, sofern für den Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen. Ebenso ist der Betreiber berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis einem Dritten zu übertragen. Der Schutz der Daten des Kunden bleibt hiervon unberührt.
2) Sollte eine Bestimmung des Vertrags oder der AGB unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unter Berücksichtigung der AGB unvollständig sein, so wird der gesamte Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt.
3) Im Rahmen des Vertragsschlusses erfolgt keine automatische Speicherung des Vertragstextes mit den AGB seitens des Betreibers. Der Kunde ist deshalb angehalten, den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen, auf der Website des Betreibers zugänglichen Vertragstext auf seiner Festplatte zu speichern oder auf andere Weise zu archivieren.
4) Verantwortlich für den Inhalt des Service ist die Haymarket Media GmbH, Frankfurter Straße 3d, 38112 Braunschweig, diese vertreten durch ihre Geschäftsführer Brian Freeman, Uwe Schütt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zum Heftabo
§1 Allgemeines – Geltungsbereich
1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Vertrieb von Druckerzeugnissen sowie die Erbringung von Online-Dienstleistungen zwischen Haymarket Media GmbH, Braunschweig (nachfolgend „Haymarket“) einerseits und dem Kunden andererseits über Online-Bestellungen auf den Internetseiten von Haymarket. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis von Haymarket, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass Haymarket ihrer Geltung für diese Bestellung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§2 Vertragsschluss
1) Die Konditionen für die Waren von Haymarket sind freibleibend und unverbindlich. Die Darstellung von Waren im Internet stellt kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden zu bestellen. Technische sowie sonstige Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2) Durch Klicken auf die Schaltfläche „Bestätigen“ auf der Online-Bestellseite von Haymarket schickt der Kunde seine Bestellung als bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrages unter Einschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an Haymarket. Haymarket wird den Zugang des Angebots unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung stellt nur dann eine Annahmeerklärung dar, wenn Haymarket dies ausdrücklich erklärt.
3 )Bei auf elektronischem Wege bestellter Ware ist Haymarket berechtigt, die Bestellung innerhalb von drei Werktagen nach Eingang der Bestellung bei Haymarket anzunehmen. Innerhalb der Fristen kann die Annahme auch durch Zusendung der Ware erfolgen. Haymarket ist berechtigt, die Annahme der Bestellung – etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden – abzulehnen. Haymarket ist berechtigt, die Bestellung auf eine haushaltsübliche Menge zu begrenzen.
4) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von Haymarket zu vertreten ist. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
5) Bei der Bestellung auf elektronischem Wege wird der Vertragstext von Haymarket nicht gespeichert.
6) Mit der Bestellung erkennt der Kunde die vorliegenden AGB an und erklärt, volljährig zu sein und die Bestellung nicht als Privatperson /Verbraucher aufzugeben, sondern als Unternehmer für seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit. Der Kunde sichert Haymarket zu, dass seine bei der Bestellung angegebenen Daten der Wahrheit entsprechen und vollständig sind. Änderungen wird er Haymarket unverzüglich mitteilen.
§3 Übergabe der Ware
1) Die Übergabe der Ware erfolgt durch Lieferung an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Die anfallenden und vom Kunden zu tragenden Versandkosten werden dem Kunden noch vor Abschluss der Bestellung auf der Bestellseite angezeigt. Bei Lieferungen in das Ausland übernimmt der Kunde auch die zusätzlichen Steuern und Zölle. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. Haymarket ist zu Teillieferungen berechtigt. Hierdurch entstehende Mehrkosten werden dem Kunden nicht in Rechnung gestellt.
2) Änderungen der Lieferadresse sind mindestens vier Wochen vorher schriftlich mitzuteilen.
§4 Laufzeit, Kündigung von Abonnementsverträgen
1) Jahresabonnements verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der Kunde nicht acht Wochen vor Ablauf des Bezugszeitraums gekündigt hat. Abonnements mit kürzerer Laufzeit als ein Jahr verlängern sich automatisch um ihre vertragsgemäße Laufzeit, wenn der Kunde nicht acht Wochen vor Ablauf des Bezugszeitraums gekündigt hat.
2) Kündigungen haben in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.
§5 Preise
1) Der angebotene Preis ist bindend. Die Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und die Versandkosten für Lieferungen in das Inland. Preise für Auslandslieferungen sind gesondert angegeben.
§6 Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt
1) Der Kaufpreis sowie die ausgewiesenen Versandkosten sind sofort und ohne Abzug von Skonto mit der Bestellung fällig.
2) Die Zahlung kann per Kreditkarte, per Bankeinzug oder per Rechnung erfolgen. Für den Fall der Rückgabe oder Nichteinlösung einer Lastschrift ermächtigt der Zahlungspflichtige die Bank hiermit unwiderruflich, Haymarket seinen Namen und die aktuelle Anschrift mitzuteilen.
3) Die gelieferte Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung im Eigentum von Haymarket.
4) Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur zulässig, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§7 Gewährleistung
1) Liegt bei Gefahrübergang ein Mangel des Liefergegenstandes vor, kann der Kunde Nacherfüllung entweder durch Mängelbeseitigung oder durch Ersatzlieferung verlangen. Ist die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung unverhältnismäßig, so kann Haymarket die jeweils andere Art der Nacherfüllung wählen. Ist auch diese unverhältnismäßig, oder ist Haymarket zur Nacherfüllung nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus oder schlägt die Nacherfüllung in sonstiger Weise fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Kaufpreises sowie Schadensersatz zu verlangen.
2) Wählt der Kunde Schadensersatz, so gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß § 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3) Haymarket gibt gegenüber Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
§8 Haftung
1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von Haymarket sowie der Erfüllungsgehilfen von Haymarket auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
2) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, auf deren Einhaltung der Kunde nicht vertrauen darf und durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrags nicht gefährdet wird haften Haymarket sowie seine Erfüllungsgehilfen nicht.
3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung oder aus Garantie. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Haymarket zurechenbaren Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§9 Datenschutz
1) Der Schutz und die Sicherheit aller Kundendaten ist Haymarket ein besonderes Anliegen. Haymarket verpflichtet sich daher, beim Betrieb seines Service die geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Telemediengesetz (TMG), zu beachten.
2) Zur Erbringung der Dienstleistung von Haymarket ist es notwendig, dass Haymarket die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbedingungen erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt. Dies erfolgt nur, wenn der Kunde der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der bei der Inanspruchnahme der Dienste anfallenden und zu deren Durchführung notwendigen personenbezogenen Daten durch Haymarket oder durch von Haymarket beauftragte Unternehmen durch Bestätigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmt oder die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung bzw. Nutzung ohnehin aufgrund der gesetzlichen Regelungen zulässig ist . Die Zustimmung wird von Haymarket protokolliert.
3) Haymarket gibt personenbezogene Daten von Kunden nicht an Dritte weiter, es sei denn, der Kunde hat vorher ausdrücklich sein Einverständnis erklärt oder es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Datenweitergabe. Sollten die Daten im Rahmen des vertragsgemäßen Zwecks an Dritte weitergegeben werden, so sind diese an das Bundesdatenschutzgesetz, andere gesetzliche Vorschriften zum Datenschutz und vertraglich an die Privacy Policy von Haymarket gebunden. Erteilt der Kunde Haymarket die Einwilligung, weitere freiwillige Daten zur individuellen Information und Betreuung zu erheben, zu speichern, zu nutzen und zu verarbeiten, wird Haymarket die persönlichen Daten des Kunden über den jeweiligen aktuellen Anlass hinaus speichern und die Daten für die vom Kunden gesondert genehmigten Zwecke verwenden. Auch diese Einwilligung wird von Haymarket protokolliert.
4) Der Kunde kann sein Einverständnis bezüglich der Speicherung seiner personenbezogenen Daten nach Abwicklung der Bestellung widerrufen oder die Berichtigung von über ihn bei Haymarket gespeicherten Daten verlangen.
5) Der Kunde ist berechtigt, jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten unentgeltlich von Haymarket abzurufen. Diese Auskunft wird schriftlich erteilt. Das Auskunftsersuchen ist unter Beifügung einer Personalausweiskopie schriftlich an Haymarket zu richten.
6) Dem Kunden ist weiterhin bekannt, dass der Datenschutz bei Datenübertragungen im Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik noch nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde trägt insofern für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten selbst Sorge.
§10 Schlussbestimmungen
1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Braunschweig.
4) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Onlinewerbung
1. Werbeauftrag
a) "Werbeauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten (nachfolgend "Auftraggeber") in Online-Medien (einschließlich Informations- und Kommunikationsdiensten wie z.B. Newsletter), insbesondere dem Internet, zum Zwecke der Verbreitung.
b) Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste der Haymarket Media GmbH (nachfolgend "Anbieter"), die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist, soweit sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.
c) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Werbeaufträge des Auftraggebers, auch wenn auf diese nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen wurde.
d) Mit dem Werbeauftrag erkennt der Auftraggeber die vorliegenden AGB an und erklärt, volljährig zu sein und die Leistungen nicht als Privatperson/Verbraucher in Anspruch zu nehmen, sondern als Unternehmer für seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit. Der Auftraggeber sichert dem Anbieter zu, dass seine beim Werbeauftrag angegebenen Daten der Wahrheit entsprechen und vollständig sind. Änderungen wird er dem Anbieter unverzüglich mitteilen.
2. Werbemittel
a) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen:
- aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u.a. Banner)
- aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link)
b) Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass nicht über die Werbemittel auf irgendwelche Daten oder andere Websites zugegriffen werden kann, die gegen die Gesetze oder Rechte Dritter verstoßen und insbesondere keine sittlich anstößigen (insbesondere rassistischen, pornografischen, gewaltverherrlichenden, beleidigenden, obszönen) Inhalte aufweisen. Sollte dies gleichwohl der Fall sein, findet Ziffer 19 a) bis c) entsprechende Anwendung.
3. Vertragsschluss
a) Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch e-Mail erfolgende Annahme des Auftrages durch den Anbieter zustande. Sofern der Anbieter ohne eine solche Annahme ein Werbemittel des Kunden veröffentlicht, liegt darin die Annahme des Auftrages. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Annahmen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
b) Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Für den Fall einer anderen schriftlichen Vereinbarung muss der Werbungtreibende von der Werbeagentur namentlich benannt werden. Der Anbieter ist berechtigt, von der Werbeagentur einen Mandatsnachweis (Bevollmächtigung) zu verlangen.
c) Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbeauftritts (z.B. Bannerwerbung) bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen oder durch e-Mail geschlossenen Vereinbarung.
4. Abwicklungsfrist
Ist dem Auftraggeber im Werbeauftrag das Recht zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Werbeauftrag innerhalb eines Kalenderjahres seit Abschluss abzuwickeln.
5. Auftragserweiterung
Der Anbieter erbringt ausschließlich die im Vertrag aufgeführten Leistungen. Erweiterungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, innerhalb des vereinbarten Zeitraumes unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazität auch über die im Werbeauftrag genannte Menge hinaus weitere Werbemittel abzurufen.
a) Werbemittel werden auf den einvernehmlichen oder nach billigem Ermessen festgelegten Werbeplätzen und grundsätzlich zu den vertraglich bestimmten Schaltzeiträumen platziert. Soweit es dem Anbieter angesichts der Gestaltung des Werbemittels oder des Werbeumfeldes erforderlich erscheint, darf er jedem Werbemittel eine deutliche Kennzeichnung als Werbung hinzufügen (vgl. Ziffer 2 b)), ohne dass dies einer Genehmigung des Auftraggebers bedarf. Grundsätzlich ist jedoch der Auftraggeber zu einer solchen Kennzeichnung bereits bei der Erstellung der Werbung verpflichtet, soweit dies gesetzlich erforderlich und ihm erkennbar ist.
b) Der Anbieter ist bei der inhaltlichen Gestaltung des Umfeldes des Werbemittels grundsätzlich frei, soweit nicht vertraglich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
7. Verbundwerbung
Verbundwerbung, d.h. die Zusammenfassung von Werbung für mehrere Werbungtreibende, bedarf einer gesonderten, ausdrücklichen und schriftlichen Vereinbarung. Hierin sind die Werbungtreibenden namentlich genau zu bezeichnen. Der Anbieter ist zur Erhebung eines Verbundzuschlages berechtigt.
8. Datenanlieferung
a) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben des Anbieters entsprechen de Werbemittel rechtzeitig und vollständig vor Schaltungsbeginn anzuliefern sowie sicherzustellen, dass durch die Werbemittel keine Gefahren ausgehen, etwa durch Viren oder sonstige technische Probleme. Sollten dem Anbieter aus der Verwendung der vom Auftraggeber überlassenen Werbemittel Schäden entstehen, hat der Auftraggeber für diese einzutreten. Bei verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung kann keine Gewähr für die ordnungsgemäße Werbeschaltung übernommen werden.
b) Die Vorlagen müssen, falls sie nicht vom Anbieter erstellt werden, per e-Mail als Bilddateien, die die vorgegebenen Pixel-Formate aufweisen, geliefert werden. Der Auftraggeber wird baldmöglichst und unter Angabe von Gründen benachrichtigt, wenn entdeckt wird, dass Werbemitteldaten und -materialien unbrauchbar sind oder sonst nicht den vertraglichen Vorgaben entsprechen. Der Auftraggeber trägt das Risiko bei der Übermittlung von Werbemitteldaten und -materialien. Die Werbemitteldaten und -materialien und sonstige Informationen sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:
Haymarket Media GmbH, Frankfurter Straße 3d (ARTmax), 38112 Braunschweig
oder per E-Mail an leserservice@haymarket.de
c) Die Pflicht des Anbieters zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung.
d) Kosten des Anbieters für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderung des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.
9. Ablehnungsbefugnis
a) Der Anbieter behält sich vor, Werbeaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - abzulehnen bzw. zu sperren, wenn er zu der Auffassung gelangt, dass
- deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder
- deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet oder
- deren Veröffentlichung für den Anbieter wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.
b) Insbesondere kann der Anbieter ein bereits veröffentlichtes Werbemittel sperren, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch ein Link verwiesen wird, und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 9 a) erfüllt werden. Sofern einer der vorstehend aufgeführten Fälle vorliegt, wird der Anbieter den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren, dass der Anbieter das Werbemittel nicht veröffentlichen bzw. sperren wird.
c) In den unter Ziffer 9 a) und b) beschriebenen Fällen stehen dem Auftraggeber keinerlei Ansprüche gegen den Anbieter zu, insbesondere keine Schadensersatzansprüche.
10. Preisliste
a) Es gilt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet veröffentlichte Preisliste. Eine Änderung der Preisliste bleibt vorbehalten. Für vom Anbieter bestätigte Aufträge sind Preisänderungen nur wirksam, wenn sie vom Anbieter mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht vom Werbeauftrag, bei Werbeaufträgen gemäß Ziffer 4. ein Kündigungsrecht zu. Das Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.
b) Umsatzsteuer ist in den Preisen nicht enthalten; sie wird in der gesetzlich geltenden Höhe zusätzlich und gesondert in Rechnung gestellt. Der Grundpreis ist die Vergütung für die Schaltung der Werbung. Er enthält keine Produktionskosten oder sonstigen Kosten. Diese werden, soweit sie anfallen, gesondert berechnet und gehen in jedem Fall zu Lasten des Auftraggebers. Die Weiterverwendung der vom Anbieter erbrachten Leistungen - insbesondere im Hinblick auf die Erstellung von Grafiken - außerhalb der über den Anbieter gebuchten Platzierung bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung des Anbieters.
c) Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preislisten des jeweiligen Anbieters zu halten.
11. Rabatte
Die in der Preisliste aufgeführten Rabatte werden auf die Gesamtrechnungssumme für ausgestrahlte Werbung innerhalb eines Kalenderjahres gewährt. Rabattangaben im Rahmen der Auftragsabwicklung auf maschinell erstellten Belegen sind daher nur als vorläufig zu betrachten.
12. Agenturvergütung
Für alle Werbeaufträge, die über eine Agentur abgeschlossen werden, wird eine Agenturvergütung in Höhe von 15% auf das Rechnungsnetto an die Agentur gewährt, d.h. auf die Rechnungssumme ohne Umsatzsteuer, nach Abzug von Rabatten, aber vor Skonto. Bei Veränderung eines Rabattes durch Zubuchung oder Storno wird die Agenturvergütung neu berechnet. Es folgt dann ggf. eine Nachbelastung oder Auszahlung.
13. Nachlasserstattung
a) Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass an den Anbieter zu erstatten.
b) Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart wurde, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Kalenderjahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf einen Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.
14. Zahlungsbedingungen
a) Der Auftraggeber ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, grundsätzlich vorleistungsverpflichtet, wonach er den ihm in Rechnung gestellten Preis vor Veröffentlichung des Werbemittels an den Anbieter zu entrichten hat. Zahlungen des Auftraggebers sind sofort nach Rechnungserhalt fällig.
b) Soweit der Auftraggeber Zahlungen trotz Fälligkeit ganz oder teilweise nicht bewirkt, kommt er durch Mahnung oder 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in der gesetzlich bestimmten Höhe berechnet. Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Zahlung zurückstellen, ohne dass daraus ein Ersatzanspruch des Auftraggebers entsteht, und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.
c) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen den Anbieter, auch während der Laufzeit des Vertrages das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von einer Vorauszahlung des jeweiligen Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
d) Dem Auftraggeber ist es nur gestattet, mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufzurechnen.
15. Informationspflichten des Anbieters
Soweit nichts anderes vereinbart ist, obliegt es dem Anbieter, innerhalb von zehn Werktagen nach Ausführung des Auftrags die Zahl der Zugriffe auf das Werbemittel für den Auftraggeber zum Abruf bereit zu halten.
16. Datenschutz
Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.
17. Leistungsstörungen
Fällt die Durchführung eines Auftrages aus Gründen aus, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, insbesondere bei höherer Gewalt, so wird die Durchführung des Auftrages nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen. Im Falle, dass die Durchführung des Auftrages nicht innerhalb angemessener und zumutbarer Zeit nachgeholt werden kann, hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückzahlung der von ihm insoweit entrichteten Vergütung. Weitere Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
18. Gewährleistung des Anbieters
a) Der Anbieter gewährleistet im Rahmen des üblichen technischen Standards die bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unerhebliche Fehler bei der Wiedergabe des Werbemittels. Ferner gilt die Gewährleistung nicht bei Fehlern, die durch
- technische Störungen, insbesondere einem Leitungs- und/oder Rechnerausfall aufgrund Systemversagens oder
- durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder
- durch eine Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
- durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxies (Zwischenspeichern) oder innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert hervorgerufen wurden und der Anbieter dies nicht zu vertreten hat.
b) Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche, soweit die ungenügende Veröffentlichung hierauf beruht. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist. Der Auftraggeber hat das in Auftrag gegebene Werbemittel unverzüglich nach seiner ersten Schaltung zu prüfen und einen eventuellen Mangel, der sich zeigt, unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach der Schaltung schriftlich gegenüber dem Anbieter anzuzeigen. Sofern keine Mangelanzeige des Auftraggebers innerhalb dieses Zeitraumes beim Anbieter erfolgt, gilt die Ausführung des Auftrages als genehmigt. Im Fall einer vom Anbieter zu vertretenden mangelhaften Ausführung des Auftrages, über die der Auftraggeber, wie oben niedergelegt, beim Anbieter rechtzeitig Anzeige gemacht hat, ist die Haftung auf Nachbesserung bzw. Ersatzveröffentlichung beschränkt. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen, hat der Auftraggeber die Wahl, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen oder vom Vertrag zurück zu treten.
19. Rechtegewährleistung
a) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt, keine Rechte Dritter (insbesondere gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, etc.) oder sonstige gesetzliche Bestimmungen verletzt und die Werbemittel keine sittlich anstößigen Inhalte (siehe Ziffer 2 b)) aufweisen. Der Auftraggeber stellt den Anbieter im Rahmen des Werbeauftrages von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung entsprechender Rechte oder Bestimmungen geltend gemacht werden. Ferner wird der Anbieter von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt.
b) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
c) Die Ziffern 19 a) und b) gelten im Falle der Einleitung eines behördlichen oder strafrechtlichen Verfahrens gegen den Anbieter aufgrund eines Werbemittels vom Auftraggeber entsprechend.
d) Auftraggeber überträgt dem Anbieter sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in den für die Durchführung des Auftrages notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.
20. Haftung
a) Für Schäden des Auftraggebers, gleich woraus diese resultieren, haftet der Anbieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter, seiner Angestellten sowie Erfüllungsgehilfen. Dies gilt entsprechend im Falle der Verletzung vor- oder nebenvertraglicher Pflichten, bei unerlaubter Handlung, bei Mangel- und Mangelfolgeschäden sowie bei Verzug und Unmöglichkeit.
b) Sofern der Anbieter für Schäden haftet, haftet der Anbieter der Höhe nach nur insoweit, als diese für den Anbieter vorhersehbar waren. Die Haftung des Anbieters ist in diesen Fällen der Höhe nach begrenzt auf Euro 100.000,00 (einhunderttausend Euro). Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, sofern der Schaden darauf beruht, dass ein gesetzlicher Vertreter oder ein leitender Angestellter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. c) Die in Ziffer 20 a) und b) vorgenommenen Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht bei einer Verletzung von Kardinalpflichten, das heißt von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, bei einem arglistigen Verhalten sowie einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
21. Kündigung
In einzelnen begründeten Fällen kann der Anbieter dem Auftraggeber bis zu 6 Wochen vor der ersten Schaltung der Werbung nach eigenem Ermessen eine Kündigungsmöglichkeit einräumen, in ganz begründeten Fällen auch noch bis zu 3 Wochen vor der ersten Schaltung. Ein Antrag auf Einräumung eines Kündigungsrechts ist in jedem Fall schriftlich oder per e-Mail an den Anbieter zu richten. Für Werbung, die unmittelbar in die Gestaltung der Informationen durch den Anbieter einbezogen sind (Sponsoring), besteht keine Kündigungsmöglichkeit.
22. Sonstige Regelungen
a) Der Werbeauftrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
b) Ergänzungen und/oder Abänderungen des Werbeauftrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt gleichermaßen für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
c) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Werbeauftrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so soll dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühren. Die unwirksame Bestimmung, bzw. unwirksamen Bestimmungen sollen vielmehr im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine oder mehrere rechtswirksame Regelung oder Regelungen ersetzt werden, die dem von den Vertragsparteien mit der oder den unwirksamen Bestimmung/en erkennbar verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommen. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung etwaiger Regelungslücken. d) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Braunschweig. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen nach dem Vertrag ist ebenfalls Braunschweig.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Eintragsdienste oder Zugänge
1. Kostenpflichtige Eintragsdienste
a) "Kostenpflichtige Eintragsdienste " im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Listung in Datenbanken auf der Webseite oder den Zugang zu bestimmten Informationen in Online-Medien (einschließlich Informations- und Kommunikationsdiensten wie z.B. Newsletter), insbesondere dem Internet, zum Zwecke der Verbreitung. Dazu gehören neben dem Branchenbuch auch der Zugang zu Ausschreibungen oder die Insertion in der Jobbörse.
b) Für den Vertrag über den Eintragsdienst gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste der Haymarket Media GmbH (nachfolgend "Anbieter"), die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist, soweit sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.
c) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Aufträge des Auftraggebers hinsichtlich von Eintragsdiensten auch wenn auf diese nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen wurde.
2. Einträge und Zugänge
a) Ein Eintrag oder Zugang im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: • Einträge in Datenbanken mit erweiterten Funktionen wie zum Beispiel mehr Darstellungsfläche oder –formen des Anbieters • Hervorgehobene Listung in den Suchergebnissen • Zugänge zu per Passwort geschützten Bereichen der Webseite, in denen sich die kompletten Adressen der ausschreibenden Unternehmen befinden • Kleinanzeigen
b) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass nicht über die Einträge auf irgendwelche Daten oder andere Websites zugegriffen werden kann, die gegen die Gesetze oder Rechte Dritter verstoßen und insbesondere keine sittlich anstößigen (insbesondere rassistischen, pornografischen, gewaltverherrlichenden, beleidigenden, obszönen) Inhalte aufweisen. Sollte dies gleichwohl der Fall sein, findet Ziffer 19 a) bis c) entsprechende Anwendung.
3. Vertragsschluss
a) Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch e-Mail erfolgende Annahme des Auftrages durch den Anbieter zustande. Sofern der Anbieter ohne eine solche Annahme einen Eintrag des Kunden veröffentlicht, liegt darin die Annahme des Auftrages. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Annahmen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. b) Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Für den Fall einer anderen schriftlichen Vereinbarung muss der Werbungtreibende von der Werbeagentur namentlich benannt werden. Der Anbieter ist berechtigt, von der Werbeagentur einen Mandatsnachweis (Bevollmächtigung) zu verlangen.
c) Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbeauftritts (z.B. Bannerwerbung) bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen oder durch e-Mail geschlossenen Vereinbarung.
b) Mit dem Auftrag erkennt der Auftraggeber die vorliegenden AGB an und erklärt, volljährig zu sein und die Leistungen nicht als Privatperson /Verbraucher in Auftrag zu geben, sondern als Unternehmer für seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit. Der Auftraggeber sichert dem Anbieter zu, dass seine beim Werbeauftrag angegebenen Daten der Wahrheit entsprechen und vollständig sind. Änderungen wird er dem Anbieter unverzüglich mitteilen.
4. Abwicklungsfrist
Ist dem Auftraggeber im Auftrag das Recht zum Abruf einzelner Einträge eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Kalenderjahres seit Abschluss abzuwickeln.
5. Dauer des Eintrags oder Zugangs
Die gebuchten Zugänge oder Einträge sind an feste Zeiträume gebunden. Dies sind:
- Erweiterter Eintrag im Branchenbuch ein Jahr, nach Ablauf des Jahres werden die Erweiterungen unsichtbar geschaltet, aber für eine spätere Verwendung in der Datenbank gespeichert. - Jobbörse: Die gebuchten Jobs sind 28 Tage online. Dieses kann von Einsteller unbegrenzt verlängert werden. Hierzu genügen eine E-Mail oder ein Anruf. - Kleinanzeigen: Die gebuchten Kleinanzeigen sind 28 Tage online. - Die Zugänge zu per Passwort geschützten Bereichen der Webseite (Ausschreibungen) gelten jeweils für ein Jahr.
6. Platzierung
a) Einträge werden auf den einvernehmlichen oder nach billigem Ermessen festgelegten Plätzen der Datenbanken und grundsätzlich zu den vertraglich bestimmten Schaltzeiträumen platziert. Soweit es dem Anbieter angesichts der Gestaltung des Eintrags oder des Umfeldes erforderlich erscheint, darf er jedem Eintrag eine deutliche Kennzeichnung als Werbung hinzufügen (vgl. Ziffer 2 b)), ohne dass dies einer Genehmigung des Auftraggebers bedarf.
b) Der Anbieter ist bei der inhaltlichen Gestaltung des Umfeldes des Eintrags grundsätzlich frei, soweit nicht vertraglich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
8. Datenanlieferung
a) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben des Anbieters entsprechende Unterlagen oder Daten rechtzeitig und vollständig vor Schaltungsbeginn anzuliefern sowie sicherzustellen, dass durch die Daten keine Gefahren ausgehen, etwa durch Viren oder sonstige technische Probleme. Sollten dem Anbieter aus der Verwendung der vom Auftraggeber überlassenen Daten Schäden entstehen, hat der Auftraggeber für diese einzutreten. Bei verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung kann keine Gewähr für die ordnungsgemäße Werbeschaltung übernommen werden.
b) Die Vorlagen müssen, falls sie nicht vom Anbieter erstellt werden, per e-Mail als Bilddateien, die die vorgegebenen Pixel-Formate aufweisen, geliefert werden. Der Auftraggeber wird baldmöglichst und unter Angabe von Gründen benachrichtigt, wenn entdeckt wird, dass Daten und Materialien unbrauchbar sind oder sonst nicht den vertraglichen Vorgaben entsprechen. Der Auftraggeber trägt das Risiko bei der Übermittlung von Daten und Materialien. Die Daten und Materialien und sonstige Informationen sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:
Haymarket Media GmbH, Frankfurter Str. 3d (ARTmax), 38112 Braunschweig
oder per E-Mail an leserservice@haymarket.de
c) Die Pflicht des Anbieters zur Aufbewahrung der Daten endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung.
d) Kosten des Anbieters für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderung der Daten hat der Auftraggeber zu tragen.
9. Ablehnungsbefugnis
a) Der Anbieter behält sich vor, Aufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - abzulehnen bzw. zu sperren, wenn er zu der Auffassung gelangt, dass • deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder • deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet oder • deren Veröffentlichung für den Anbieter wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.
b) Insbesondere kann der Anbieter einen bereits veröffentlichten Eintrag oder Anzeige sperren, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch ein Link verwiesen wird, und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 9 a) erfüllt werden. Sofern einer der vorstehend aufgeführten Fälle vorliegt, wird der Anbieter den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren, dass der Anbieter den Eintrag oder die Anzeige nicht veröffentlichen bzw. sperren wird.
c) In den unter Ziffer 9 a) und b) beschriebenen Fällen stehen dem Auftraggeber keinerlei Ansprüche gegen den Anbieter zu, insbesondere keine Schadensersatzansprüche.
10. Preisliste
a) Es gilt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet veröffentlichte Preisliste. Eine Änderung der Preisliste bleibt vorbehalten. Für vom Anbieter bestätigte Aufträge sind Preisänderungen nur wirksam, wenn sie vom Anbieter mindestens einen Monat vor Veröffentlichung der Einträge angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht vom Auftrag, gemäß Ziffer 4. ein Kündigungsrecht zu. Das Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.
b) Umsatzsteuer ist in den Preisen nicht enthalten; sie wird in der gesetzlich geltenden Höhe zusätzlich und gesondert in Rechnung gestellt. Der Grundpreis ist die Vergütung für die Schaltung. Er enthält keine Produktionskosten oder sonstigen Kosten. Diese werden, soweit sie anfallen, gesondert berechnet und gehen in jedem Fall zu Lasten des Auftraggebers. Die Weiterverwendung der vom Anbieter erbrachten Leistungen - insbesondere im Hinblick auf die Erstellung von Grafiken - außerhalb der über den Anbieter gebuchten Platzierung bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung des Anbieters.
c) Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preislisten des jeweiligen Anbieters zu halten.
11. Rabatte
Die in der Preisliste aufgeführten Rabatte werden auf die Gesamtrechnungssumme für kostenpflichtige Zugänge oder Einträge innerhalb eines Kalenderjahres gewährt. Rabattangaben im Rahmen der Auftragsabwicklung auf maschinell erstellten Belegen sind daher nur als vorläufig zu betrachten.
12. Agenturvergütung
Für alle Aufträge, die über eine Agentur abgeschlossen werden, wird eine Agenturvergütung in Höhe von 15% auf das Rechnungsnetto an die Agentur gewährt, d.h. auf die Rechnungssumme ohne Umsatzsteuer, nach Abzug von Rabatten, aber vor Skonto. Bei Veränderung eines Rabattes durch Zubuchung oder Storno wird die Agenturvergütung neu berechnet. Es folgt dann ggf. eine Nachbelastung oder Auszahlung.
13. Nachlasserstattung
a) Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass an den Anbieter zu erstatten.
b) Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart wurde, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen, Werbung oder Einträgen innerhalb eines Kalenderjahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf einen Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.
14. Zahlungsbedingungen
a) Der Auftraggeber ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, grundsätzlich vorleistungsverpflichtet, wonach er den ihm in Rechnung gestellten Preis vor Veröffentlichung des Eintrages oder der Anzeige an den Anbieter zu entrichten hat. Zahlungen des Auftraggebers sind sofort nach Rechnungserhalt fällig.
b) Soweit der Auftraggeber Zahlungen trotz Fälligkeit ganz oder teilweise nicht bewirkt, kommt er durch Mahnung oder 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in der gesetzlich bestimmten Höhe berechnet. Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Zahlung zurückstellen, ohne dass daraus ein Ersatzanspruch des Auftraggebers entsteht, und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.
c) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen den Anbieter, auch während der Laufzeit des Vertrages das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von einer Vorauszahlung des jeweiligen Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
d) Dem Auftraggeber ist es nur gestattet, mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufzurechnen.
15. Informationspflichten des Anbieters
Soweit nichts anderes vereinbart ist, obliegt es dem Anbieter, innerhalb von zehn Werktagen nach Ausführung des Auftrags die Zahl der Zugriffe auf die Anzeige oder den Eintrag für den Auftraggeber zum Abruf bereit zu halten.
16. Datenschutz
Der Auftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.
17. Leistungsstörungen
Fällt die Durchführung eines Auftrages aus Gründen aus, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, insbesondere bei höherer Gewalt, so wird die Durchführung des Auftrages nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen. Im Falle, dass die Durchführung des Auftrages nicht innerhalb angemessener und zumutbarer Zeit nachgeholt werden kann, hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückzahlung der von ihm insoweit entrichteten Vergütung. Weitere Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
18. Gewährleistung des Anbieters
a) Der Anbieter gewährleistet im Rahmen des üblichen technischen Standards die bestmögliche Wiedergabe des Eintrags, Zugangs oder der Anzeige. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unerhebliche Fehler bei der Wiedergabe des Eintrags oder eines zeitweise gestörten Zugangs. Ferner gilt die Gewährleistung nicht bei Fehlern, die durch • technische Störungen, insbesondere einem Leitungs- und/oder Rechnerausfall aufgrund Systemversagens oder • durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder • durch eine Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder • durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxies (Zwischenspeichern) oder • innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert hervorgerufen wurden und der Anbieter dies nicht zu vertreten hat.
b) Sind etwaige Mängel bei den Daten nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche, soweit die ungenügende Veröffentlichung hierauf beruht. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Schaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Schaltung auf den Fehler hinweist. Der Auftraggeber hat das in Auftrag gegebene Produkt unverzüglich nach seiner ersten Schaltung oder Freischaltung zu prüfen und einen eventuellen Mangel, der sich zeigt, unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach der Schaltung schriftlich gegenüber dem Anbieter anzuzeigen. Sofern keine Mangelanzeige des Auftraggebers innerhalb dieses Zeitraumes beim Anbieter erfolgt, gilt die Ausführung des Auftrages als genehmigt. Im Fall einer vom Anbieter zu vertretenden mangelhaften Ausführung des Auftrages, über die der Auftraggeber, wie oben niedergelegt, beim Anbieter rechtzeitig Anzeige gemacht hat, ist die Haftung auf Nachbesserung bzw. Ersatzveröffentlichung beschränkt. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen, hat der Auftraggeber die Wahl, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
19. Rechtegewährleistung
a) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Eintrags oder der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt, keine Rechte Dritter (insbesondere gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, etc.) oder sonstige gesetzliche Bestimmungen verletzt und die Einträge oder die Anzeigen keine sittlich anstößigen Inhalte (siehe Ziffer 2 b)) aufweisen. Der Auftraggeber stellt den Anbieter im Rahmen des Auftrages von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung entsprechender Rechte oder Bestimmungen geltend gemacht werden. Ferner wird der Anbieter von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt.
b) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
c) Die Ziffern 19 a) und b) gelten im Falle der Einleitung eines behördlichen oder strafrechtlichen Verfahrens gegen den Anbieter aufgrund eines Eintrages oder einer Anzeige vom Auftraggeber entsprechend.
d) Der Auftraggeber überträgt dem Anbieter sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in den für die Durchführung des Auftrages notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.
20. Haftung
a) Für Schäden des Auftraggebers, gleich woraus diese resultieren, haftet der Anbieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter, seiner Angestellten sowie Erfüllungsgehilfen. Dies gilt entsprechend im Falle der Verletzung vor- oder nebenvertraglicher Pflichten, bei unerlaubter Handlung, bei Mangel- und Mangelfolgeschäden sowie bei Verzug und Unmöglichkeit.
b) Sofern der Anbieter für Schäden haftet, haftet der Anbieter der Höhe nach nur insoweit, als diese für den Anbieter vorhersehbar waren. Die Haftung des Anbieters ist in diesen Fällen der Höhe nach begrenzt auf Euro 100.000,00 (einhunderttausend Euro). Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, sofern der Schaden darauf beruht, dass ein gesetzlicher Vertreter oder ein leitender Angestellter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. c) Die in Ziffer 20 a) und b) vorgenommenen Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht bei einer Verletzung von Kardinalpflichten, das heißt von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, bei einem arglistigen Verhalten sowie einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
21. Kündigung
In einzelnen begründeten Fällen kann der Anbieter dem Auftraggeber bis zu 6 Wochen vor der ersten Schaltung der Werbung nach eigenem Ermessen eine Kündigungsmöglichkeit einräumen, in ganz begründeten Fällen auch noch bis zu 3 Wochen vor der ersten Schaltung. Ein Antrag auf Einräumung eines Kündigungsrechts ist in jedem Fall schriftlich oder per e-Mail an den Anbieter zu richten. Für Werbung, die unmittelbar in die Gestaltung der Informationen durch den Anbieter einbezogen sind (Sponsoring), besteht keine Kündigungsmöglichkeit. Jobanzeigen (auch Pakete hiervon) sowie Kleinanzeigen (auch Pakete hiervon) müssen nicht gekündigt werden, sondern laufen nach 28 Tagen pro Einzelanzeige aus. Pakete von Jobanzeigen oder Kleinanzeigen müssen innerhalb eines Jahres nach Buchungseingang eingelöst werden. Erweiterte Einträge laufen für ein Jahr. Werden sie nicht bis zwei Wochen vor Ablauf des Jahres gekündigt, verlängern sie sich automatisch um ein weiteres Jahr. Zugänge zu den Ausschreibungen laufen für ein Jahr. Werden sie nicht bis zwei Wochen vor Ablauf des Jahres gekündigt, verlängern sie sich automatisch um ein weiteres Jahr.
22. Sonstige Regelungen
a) Der Auftrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
b) Ergänzungen und/oder Abänderungen des Auftrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt gleichermaßen für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
c) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Auftrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so soll dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühren. Die unwirksame Bestimmung, bzw. unwirksamen Bestimmungen sollen vielmehr im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine oder mehrere rechtswirksame Regelung oder Regelungen ersetzt werden, die dem von den Vertragsparteien mit der oder den unwirksamen Bestimmung/en erkennbar verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommen. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung etwaiger Regelungslücken.
d) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Braunschweig. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen nach dem Vertrag ist ebenfalls Braunschweig.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Printwerbung
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Haymarket Media GmbH (im Folgenden: „Verlag“) entgegengenommenen Anzeigenaufträge. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht, auch wenn der Verlag ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
3. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb des laufenden Kalenderjahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb des laufenden Kalenderjahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
4. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen innerhalb des laufenden Kalenderjahres abzurufen.
5. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, kann sich der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, nicht auf einen mit dem Verlag vereinbarten (Mengen-)Nachlass berufen, sondern nur auf denjenigen Nachlass, der entsprechend der tatsächlichen Abnahme gewährt worden wäre.
6. Für die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrags ausdrücklich davon abhängig gemacht hat. Bei rubrizierten Anzeigen gewährleistet der Verlag den Abdruck in der jeweiligen Rubrik, ohne das dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7. Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen und die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
8. Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm übermittelten und zu veröffentlichenden Anzeigen nicht gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder sonstige Vorschriften verstoßen.
9. Der Verlag behält sich vor, rechtsverbindlich bestätigte Aufträge sowie einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn begründeter Anlass für die Annahme besteht, dass deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und dessen Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
10. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druck-unterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
11.1. Der Auftraggeber wird dem Verlag festgestellte Mängel der veröffentlichten Anzeigen unverzüglich nach Feststellung anzeigen.
11.2. Soweit im Folgenden nichts Abweichendes bestimmt ist, leistet der Verlag für die von ihm veröffentlichten Anzeigen in der Weise Gewähr, dass diejenigen Anzeigen, die Mängel aufweisen, durch unentgeltliche Veröffentlichung einer einwandfreien Ersatzanzeige nachgebessert werden, sofern der Zweck der Anzeige durch den Mangel beeinträchtigt wurde.
11.3. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung kann der Auftraggeber nach seiner Wahl entweder verlangen, dass der Preis herabgesetzt wird, oder vom Vertrag zurücktreten. Der Auftraggeber kann stattdessen auch Schadensersatz nach Maßgabe der folgenden Ziffer geltend machen, wenn der Verlag den Mangel zu vertreten hat.
11.4. Weitergehende Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit nicht wegen des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit oder des arglistigen Verschweigens eines Mangels zwingend gehaftet wird.
12.1. Der Verlag haftet für sämtliche Schäden, die von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich verursacht werden. Der Verlag haftet auch für solche Schäden, die von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten grob fahrlässig verursacht werden. Weiterhin haftet der Verlag für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen verschuldet sind.
12.2. Für andere als unter 12.1. Satz 3 bezeichnete Schäden, die vom Verlag, seinen gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten lediglich leicht fahrlässig verursacht werden, haftet der Verlag nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), das heißt von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf,. Die Haftung des Verlages ist in diesem Fall auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
12.3. Vorbehaltlich der Regelungen in 12.1. Satz 1 und 3 haftet der Verlag für Erfüllungsgehilfen, die nicht zu seinen gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten zählen, nur, wenn diese eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht), das heißt von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf,, schuldhaft verletzen. Die Haftung des Verlages ist auch in diesem Fall auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
12.4. Im Übrigen ist die Haftung des Verlages – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Unberührt hiervon bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und nach sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
13. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Sämtliche hierdurch entstehende Kosten hat der Auftraggeber zu tragen. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden.
14. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
15. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Verzugsschaden vorbehalten. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit der Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
16. Angenommene und damit rechtsverbindliche Aufträge unterliegen folgenden Stornofristen und Stornogebühren: 1 Woche vor Anzeigenschluss = 25% des Auftragswertes 1 Woche nach Anzeigenschluss = 50% des Auftragswertes ab Druckunterlagenschluss-Termin = 75% des Auftragswertes. Der Auftraggeber hat das Recht, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.
17. Der Verlag liefert mit Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbind-liche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
18. Druckunterlagen werden nur auf besondere Aufforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftraggebers.
19. Erfüllungsort ist Braunschweig. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten und Verfahrensarten aus oder im Zusammenhang mit dem Anzeigenauftrag einschließlich seiner Wirksamkeit ist Braunschweig.
20.1. Änderungen und/oder Ergänzungen des Anzeigenauftrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses.
20.2. Sollten einzelne Bestimmungen des Anzeigenauftrages unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen davon unberührt.