Blumenfachgeschäfte zunächst von Schließung betroffen
Die Regelung, Geschäfte des Einzelhandels im Rahmen der Eindämmung des Corona-Virus‘ zu schließen traf unter den Floristen auf gemischte Gefühle. Da Gartenmärkte weiterhin geöffnet haben dürfen, mussten Floristen laut FDF Landesverband NRW ihre Geschäfte zunächst schließen (gundv.de berichtete). Das traf in der Branche auf Unverständnis, Wut und Verzweiflung. Den Unmut über diese Regelung äußerte FDF-Landespräsidentin Erni Salzinger-Nuener in einem Schreiben an den Bayerischen Staatsminister für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie Hubert Aiwanger. Darin erklärte Salzinger-Nuener, dass es schwer sei, „Nun ansehen zu müssen, wie mit Unterstützung der Staatsregierung, den Gartencentern die Möglichkeit gegeben wird, das gesamte Umsatzvolumen des Frühjahrsgeschäftes alleine zu tätigen.“ Weiterhin forderte sie neben der Soforthilfe einen zusätzlichen Ausfallersatz für die entsprechenden Mitgliedsbetriebe.
Floristen dürfen ab sofort in NRW und Hessen wieder öffnen
Am Montag, dem 23. März 2020 gab der FDF Landesverband NRW bekannt, dass eine neue Verordnung in NRW in Kraft trete, wonach Floristen ihren Betrieb fortsetzen und somit öffnen dürfen (§5, Absatz 3). Die Verordnung habe zunächst bis zum 20. April Gültigkeit. Dennoch sollten sich Floristen vor der Öffnung nochmals beim zuständigen Ordnungsamt rückversichern und gegebenenfalls die Verordnung dort vorlegen. Laut Veiling Rhein-Maaß seien auch im Bundesland Hessen Öffnungen von Blumenläden wieder möglich. „Wir sind froh, dass die Blumenläden in Nordrhein-Westfalen und Hessen unter bestimmten Voraussetzungen wieder öffnen dürfen und würden uns freuen, wenn weitere Bundesländer diesem Beispiel folgen. Wir tun in dieser für uns alle schwierigen Lage alles dafür, um den Verkauf hier vor Ort in Straelen-Herongen bestmöglich und vor allem sicher zu organisieren, so haben auch wir diverse Schutzmaßnahmen ergriffen“, erläutern Günther Esser und Cees Hoekstra, Geschäftsführer von Veiling Rhein-Maas.
Öffnung unter strengen Sicherheitsvorkehrungen
Zum Schutz von Infektionen und der Verbreitung des Coronavirus‘ haben Bund und Länder allerdings strenge Sicherheitsvorkehrungen für die Öffnung von Blumenfachgeschäften vorgesehen. Zwischen Kunde und Personal müsse demnach ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern herrschen. Dieser sei durch Hinweise auf dem Boden oder Aushänge publik zu machen. Zudem sehen die Sicherheitsmaßnahmen eine Schutzvorrichtung für das Kassen-/ Thekenpersonal durch „Trennwände“ aus Plexiglas oder durchsichtiger Folie vor. Es sollten Vorkehrungen zur Hygiene, wie die Bereitstellung von Seife und Desinfektionsmittel getroffen, sowie der Zutritt zum Geschäft gesteuert werden. Es gilt außerdem Warteschlangen zu vermeiden. Sollten diese Sicherheitsvorkehrungen nicht getroffen werden können, sollte in keinem Fall geöffnet werden. Außerdem gilt ab Montag, dem 23. März 2020 ein Kontaktverbot im privaten Bereich und im öffentlichen Raum. „Werkstattbetrieb“ sowie Abholung und Lieferung seien, unter Beachtung der Sicherheitsvorkehrungen im Kundenkontakt, auch weiterhin möglich. Mitarbeiter können in die Betriebe kommen und dort arbeiten!