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Floristikfachgeschäfte von Schließung betroffen

Die umfassenden Regelungen der Bundes- und Landesregierungen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronaviruses sorgte unter den Floristikfachgeschäften teilweise für Unsicherheit. Gartenmärkte dürfen weiterhin öffnen, doch was ist mit den Blumenfachgeschäften?

Durch den Erlass der Länder zu schließen, die Floristikfachgeschäfte. Foto: Anastasia Gepp / Pixabay

Einschneidende Einschränkungen unumgänglich

Seit dieser Woche gelten die Regelungen der Schließungen im Einzelhandel mit wenigen Ausnahmen.  „Wir brauchen einschneidende Maßnahmen, um das Infektionsgeschehen zu verlangsamen“, erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel in einer Meldung der Bundesregierung. Ausdrücklich NICHT geschlossen werde der Einzelhandel für Lebensmittel, sowie Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Banken, Lieferdienste, Poststellen und auch Bau- und Gartenmärkte. Für diese Bereiche sollen auch die Sonntagskaufverbote bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt werden. Doch wozu zählen Floristikfachgeschäfte? Dürfen Sie weiter öffnen, oder sind auch diese Geschäfte von den Schließungen betroffen? Der Fachverband Deutscher Floristen (FDF) hat für jegliche Fragen eine Sonderseite eingerichtet mit vielen Informationen zum weiteren Vorgehen.

Floristikfachgeschäfte müssen ab 18. März schließen

Der Landesverband NRW hat zudem gemeinsam mit dem Landesverband Baden-Württemberg ein Informationsblatt zum Thema „Arbeitsrechtliche Fragen und Antworten zum Coronavirus“ erstellt, welches hier zum Download angeboten wird. Demnach müssen Blumen Blumeneinzelhandelsgeschäfte (Blumenfachgeschäfte) ab 18. März 2020 für den Publikumsverkehr zu schließen. Dienstleistungen und Lieferungen sind noch möglich. Weitere Infos und Empfehlungen will der Landesverband im Laufe des Mittwochs an dieser Stelle veröffentlichen. 

Floristikfachgeschäfte gehören nicht zu den Gartenmärkten

Weiterhin konkretisiert der Verband die Vorgaben und erläutert, dass klassische Blumenfachgeschäfte nicht zu den Gartenmärkten gezählt werden. Vielmehr seien Floristen Einzelhändler und rechtlich auch keine Handwerker. Dennoch seien „Werkstattarbeiten“, auch mit Mitarbeitern, möglich. Ein Publikumsverkehr in Blumenfachgeschäften ist zwar nicht möglich, doch seien Lieferungen und Abholungen weiterhin erlaubt (aber keine Kunden im Ladenlokal). Ein Tisch- oder Fensterverkauf ist rechtlich nicht geklärt und sei demnach riskant. Ebenso nicht geklärt sind die Öffnungsmöglichkeiten von Blumenfachgeschäften in Supermärkten.

Fachverband Bayern äußert Besorgnis

Besorgnis über die aktuelle Situation äußerte der Landesverband Bayern mit einem Schreiben von Präsidentin Erni Salzinger-Nuener an den Bayerischen Staatsminister für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie Hubert Aiwanger. Darin erklärt Salzinger-Nuener die Situation der Floristen, und dass diese oftmals inhabergeführten Geschäfte kurz vor Ostern vieles an Pflanzware eingekauft und somit in große Vorleistung gegangen seien. Diese Ware sei später nicht mehr zu veräußern. Wenngleich die Präsidentin Verständnis für die Situation äußert, sorgt die Ausnahmeregelung für Gartencenter dennoch für Verbitterung. „Nun ansehen zu müssen, wie mit Unterstützung der Staatsregierung, den Gartencentern die Möglichkeit gegeben wird, das gesamte Umsatzvolumen des Frühjahrsgeschäftes alleine zu tätigen, sorgt für Verbitterung, Unverständnis und Zorn“, so Salzinger-Nuener. Weiterhin fordert sie neben der Soforthilfe einen zusätzlichen Ausfallersatz für die entsprechenden Mitgliedsbetriebe.     

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