Sachkunde Pflanzenschutz für Fachhandel und Gartenbau auffrischen
Sachkundige im Pflanzenschutz müssen sich alle drei Jahre fortbilden. Das gilt für Anwender im Produktionsgartenbau genauso wie im Garten- und Landschaftsbau. Ebenso müssen Sachkundige, die im Fachhandel – Blumenfachgeschäfte, Einzelhandelsgärtnereien oder Gartencenter – sowie in Baumärkten mit Gartenbau-Abteilung beispielsweise in der Beratung oder im Verkauf tätig sind, regelmäßig ihre Sachkunde auffrischen. Wie lange die individuelle Pflanzenschutz-Fortbildung jeweils gültig ist, ist auf dem Sachkunde-Ausweis im Scheckkarten-Format ersichtlich.
Halbtägige Online-Fortbildung an mehreren Terminen
Wer diesen Zeitraum verstreichen lässt, darf laut Pflanzenschutzgesetz danach keine Pflanzenschutzmittel mehr anwenden, damit handeln oder dazu beraten. Die TASPO Akademie bietet deshalb an mehreren Terminen eine halbtägige Online-Fortbildung für den Sachkundenachweis Pflanzenschutz an (jeweils von 9:00 bis 13:30 Uhr):
- 24. März 2023
- 20. Oktober 2023
- 17. November 2023
- 15. Dezember 2023
Die Online-Fortbildung befasst sich mit den Pflichtthemen „Rechtsgrundlagen“ und „Integrierter Pflanzenschutz“ sowie mit weiteren aktuellen Themen rund um den Schutz von Kulturpflanzen und ist von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen anerkannt. Die Referentin ist Dr. Frauke Ribbekamp.
Bundesweit gültige Fortbildungsbescheinigung
Die Teilnahmegebühr für die Online-Fortbildung beträgt 99 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Nach der Teilnahme erhalten Sie die für Ihre Arbeit notwendige, bundesweit gültige Fortbildungsbescheinigung. Für diese Bescheinigung fallen 25 Euro Bearbeitungsgebühren an, die in der Teilnahmegebühr ebenfalls bereits inbegriffen sind.
Die Anmeldung zur Online-Fortbildung Sachkunde Pflanzenschutz ist im TASPO Online-Shop möglich. Bei Fragen können Sie uns gerne per E-Mail an taspo.akademie(at)haymarket.de kontaktieren. Die Zahl der Teilnehmer ist limitiert.