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Zierpflanzenbranche entscheidet: Blumenbüro vor dem Aus?

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Royal FloraHolland will ab 2024 von seinen Händlern und Lieferanten keine Beiträge mehr für das Blumenbüro Holland (BBH) einziehen. Stattdessen soll die Finanzierung der Kampagnen und sonstigen Aktivitäten künftig von der gesamten Zierpflanzenbranche getragen werden. Eine Abstimmung für die dafür notwendige Verbindlichkeitserklärung entscheidet jetzt über die weitere Zukunft des Blumenbüros.

Bei der Jahrespräsentation im vergangenen Jahr hob BBH-Geschäftsführerin Yvonne Watzdorf die „Macht der Gemeinschaft“ hervor. Jetzt steht die finanzielle Zukunft des Blumenbüros auf dem Spiel. Foto: Paul Tolenaar/BBH

Royal FloraHolland will gegen „Trittbrettfahrer“ vorgehen

Bislang hat Royal FloraHolland von seinen Mitgliedern aus dem produzierenden Gartenbau sowie Händlern, die über die niederländische Versteigerung ihre Waren beziehen, regelmäßig Geldbeiträge für das BBH eingezogen, die unter anderem zur Finanzierung der Verbraucherkampagnen sowie weiterer kollektiver Kommunikationsmaßnahmen des Blumenbüros verwendet wurden. Doch ab dem 1. Januar 2024 soll damit Schluss sein, wie Royal FloraHolland unlängst bekanntgab. Der Grund: Von den Aktivitäten des Blumenbüros würden auch „Trittbrettfahrer“ profitieren, ohne dafür einen Beitrag zu zahlen, so der Vermarkter. Fairer sei dagegen, dass die gesamte Zierpflanzenbranche die Finanzierung des BBH trage, also auch jene Unternehmen, die ihre Schnittblumen und Pflanzen nicht an Royal FloraHolland liefern beziehungsweise dort einkaufen. Die Basis dafür wäre eine „Algemeen Verbindend Verklaring“ (AVV), also eine Verbindlichkeitserklärung – vor deren Einführung jedoch erst eine Abstimmung notwendig sei.

Unternehmen können bis 7. April ihre Stimme abgeben

Laut Royal FloraHolland und dem Blumenbüro können die Unternehmen der Zierpflanzenbranche noch bis zum 7. April ihre Stimme für die AVV abgeben und entscheiden somit, ob die Aktivitäten BBH auch in Zukunft fortgeführt werden. „Im Grunde geht es um die Fortsetzung dessen, was wir in über 40 Jahren Konsumentenmarketing an gemeinsamem Potenzial und Wissen zusammengetragen haben“, so BBH-Geschäftsführerin Yvonne Watzdorf. „Wir erfassen Daten über Konsumenten, ihre Vorlieben und ihr Verhalten. Diese Daten nutzen wir für kreative Kampagnen und Maßnahmen, die die Nachfrage nach Blumen und Pflanzen anregen. Das tun wir in den wichtigsten europäischen Absatzmärkten und aussichtsreichsten Ländern. Letztendlich zielen wir darauf ab, dass Konsumenten mehr und öfter Blumen und Pflanzen kaufen. Das ist die Essenz dessen, was wir für die Branche leisten. Wir teilen unsere Erkenntnisse über Konsumenten und unser Kampagnenmaterial mit den Unternehmern der Zierpflanzenbranche, sodass alle davon profitieren können.“

Wie Royal FloraHolland erklärt, hält der Mitgliederrat die Fortführung der kollektiven Werbemaßnamen für Blumen und Pflanzen für wichtig und habe deshalb an die RFH-Mitglieder die Empfehlung ausgesprochen, für die Einführung einer Verbindlichkeitserklärung zu stimmen. Dass die seit nunmehr 40 Jahren laufenden Aktivitäten des Blumenbüros erfolgreich seien, habe unter anderem der jüngste Kampagnen-Flight von „Wir brauchen mehr Blumen“ bewiesen – in der anschließenden Auswertung hätten 77 Prozent der Verbraucher in den wichtigsten Käufergruppen angegeben, aufgrund der Kampagne tatsächlich mehr Blumen gekauft zu haben.

„Algemeen Verbindend Verklaring“ für vier Jahre gültig

Nach dem Ende der Abstimmung und der Auswertung der Ergebnisse wird die Branchenorganisation Zierpflanzenbau (Brancheorganisatie Sierteelt) dem Blumenbüro zufolge den Antrag für eine „Algemeen Verbindend Verklaring“ beim niederländischen Ministerium für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität einreichen. Diese wiederum lege den Antrag zunächst der Europäischen Kommission zur Genehmigung vor, erst danach treffe der zuständige Minister eine endgültige Entscheidung. Die AVV selbst wäre für die Dauer von vier Jahren, also von 2024 bis 2027, gültig und hätte dem Blumenbüro zufolge insbesondere für die Unternehmen finanzielle Konsequenzen, die die Versteigerung von Royal FloraHolland für die Vermarktung oder den Einkauf ihrer Produkte bislang ganz oder teilweise umgehen. Damit der Einschnitt nicht zu groß wird, wurde bereits eine Erstattungsregelung beschlossen, laut der alle Zierpflanzen-Produzenten und Händler während der vierjährigen AVV-Periode eine Rückerstattung von 15 Prozent ihres Gesamtbeitrags an das BBH erhalten sollen. Die Abgabensätze selbst sollen unverändert bleiben, den Beitragseinzug und die Überwachung der Zahlungen würde ein unabhängiges Verwaltungsbüro übernehmen.

Dem Blumenbüro zufolge hat sich die AVV in den Niederlanden zur Organisation kollektiver Finanzierungen bereits bewährt. Im Januar beispielsweise sei diese Art Beiträge einzuziehen für das niederländische Programm „Onderzoek en Innovatie Kennis in je Kas“ (KIJK) in Kraft getreten, womit alle Gewächshausgärtner in der Lebensmittel- sowie Zierpflanzenproduktion in den kommenden drei Jahren die übergreifende Forschung für verschiedene Innovationsprogramme mittragen.

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